
Änderung der Gartenordnung
Mit dem “5. Änderungsvertrag zum Generalpachtvertrag” wurden die Größenbestimmungen für Plantschbecken in Kleingartenparzellen angepasst. Sie dürfen nun maximal 2,20m x 1,50m groß und 60cm hoch oder 2,50m im Durchmesser und …
Weiterlesen