Mit dem “5. Änderungsvertrag zum Generalpachtvertrag” wurden die Größenbestimmungen für Plantschbecken in Kleingartenparzellen angepasst.
Sie dürfen nun maximal 2,20m x 1,50m groß und 60cm hoch
oder 2,50m im Durchmesser und 70cm hoch sein.
Alle Plantsch- oder Schwimmbecken, die diese Maße überschreiten, sind zu entfernen. Der genaue Wortlaut kann diesem PDF-Dokument entnommen werden.