Der Verein kann eine PV-Anlage auf seinem Vereinsheim unter entsprechenden Voraussetzungen errichten.
Seit 2026 bestimmt das Jahressteuergesetz, dass der Betrieb der Gemeinnützigkeit nicht schadet, wenn der Großteil des erzeugten Stroms innerhalb der Anlage verbraucht wird.
Auf den einzelnen Parzellen sind PV-Anlagen nicht möglich. Eine ausführliche Begründung findet sich im folgenden Dokument:
